Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltung und Bedingungen
Für Leistungen, Angebote und Lieferungen der AD HOK Communication GmbH im Weiteren als AD HOK bzw. Agentur bezeichnet, gelten ausschließlich ohne Ausnahme diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Spätestens mit der vorbehaltlosen Entgegennahme von Leistungen gelten diese AGB als angenommen.
Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner sind nur dann wirksam, wenn sie von AD HOK ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame und dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommende, zu ersetzen.
Diese AGB treten an Stelle aller früheren Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen, Angebote und Honorare
Ist nichts anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von AD HOK für jede einzelne Leistung, spätestens nachdem diese erbracht wurde. AD HOK ist berechtigt Vorauszahlungen in der Höhe von mindestens 1/3 der gesamten Auftragssumme zu verlangen. Alle Leistungen von AD HOK, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle entstehenden Auslagen, wie z.B. Kurierkosten sind vom Kunden zu ersetzen.
Auf Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung mindestens 15 Prozent Agenturprovision verrechnet. Kostenvoranschläge von AD HOK sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Art und Umfang der aufgeführten Leistungen. Abweichungen von +/- 10% der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Abweichungen über 10% wird die Agentur dem Kunden im Vorhinein mitteilen. Diese Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zwei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
Für alle Arbeiten von AD HOK, die unabhängig von der Ursache nicht zur Ausführung gelangen, erhält AD HOK eine Vergütung in Höhe von 2/3 der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an dieser Arbeit keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Alle Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Werk des Lieferanten.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsverhältnisse
Alle Leistungen von AD HOK, wie z.B. Anregungen, Entwürfe, Ideen, Konzepte, Gestaltungen, Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Dias sowie einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Agentur. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung einschließlich der Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Änderungen von Leistungen von AD HOK sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist die schriftliche Zustimmung von AD HOK erforderlich. Dafür steht AD HOK und ggf. dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu, mindestens jedoch 20% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
AD HOK ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat AD HOK dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von AD HOK geändert werden.
§ 5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen vom Auftraggeber
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. AD HOK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von AD HOK unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
§ 6 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
AD HOK sowie die Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
§ 7 Kennzeichnung von Werbemitteln
AD HOK ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und ggf. auch auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden AD HOK 10 – 20 einwandfreie und ungefaltene Belege unentgeltlich überlassen. AD HOK ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 8 Genehmigungen und Freigaben
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von
AD HOK sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführende Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle von AD HOK. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen lassen (siehe auch § 12 dieser AGB). AD HOK veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
§ 9 Termine
Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er AD HOK eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AD HOK. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten der Agentur – entbinden AD HOK von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
§ 10 Zahlung
Ist nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 5 Tagen nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung ist AD HOK berechtigt Mahngebühren in der Höhe von Euro 8,50 für die erste, Euro 15,– für die zweite und Euro 25,– für die dritte Mahnung sowie Verzugszinsen in der Höhe des allgemeinen Basiszinssatzes zuzüglich 4% zu berechnen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AD HOK. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehalterecht geltend machen.
§ 11 Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
§ 12 Haftung
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet AD HOK nicht. Soweit AD HOK notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für beide Seiten ist Dortmund. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.